In den Jahren 2009 bis 2012 wurde der vor rund 60 Jahren errichtete und nach dem ehemaligen schwedischen UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld benannte Floridsdorfer Gemeindebau nächst dem Wasserpark saniert.
Die Folge: Seit wenigen Tagen sehen sich die Mieter mit einer von Wiener Wohnen verordneten Erhöhung des Hauptmietzinses von sage und schreibe 94,23 Prozent konfrontiert. „Und sozusagen zum Drüberstreuen verlangt man von uns auch noch Nachzahlungen bis zu 4.000.– Euro“, schüttelt Langzeitmieter Manfred W. verständnislos den Kopf und präsentiert den zu Hilfe gerufenen WIFF-Bezirksräten Ossi Turtenwald und Hans Jörg Schimanek die Vorschreibungen von Wiener Wohnen. Bisher beliefen sich die monatlichen Belastungen für seine 60 Jahre alte und 64m2 große Wohnung inklusive Betriebskosten und Aufzug auf 361.– Euro.
Ab Mai erhöht sich dieser Betrag auf 458,09 Euro. Zudem fordert Wiener Wohnen von Manfred W. auch die Nachzahlung von 2.438,24 Euro – bei anderen Mietern belaufen sich diese Nachforderungen bis zu rund 4.000.– Euro!
„Wie soll ich als Mindestrentner mit monatlich 968.– Euro da noch klar kommen. Da nützen mir auch die angebotene Ratenzahlung oder eine Zinsbeihilfe nichts“, so Mieter Manfred W. –
Ursache von Zinserhöhung und Nachforderungen: Trotz des seit nunmehr fast 60 Jahren allen Mietern Monat für Monat abverlangten Erhaltungskostenbeitrages war auf dem Konto der Anlage zu wenig Geld für die erforderliche Sanierung vorhanden. Wiener Wohnen hatte daher bereits vor Beginn der Sanierungsarbeiten den Mietzins für die Dauer von zehn Jahren erhöht, musste nach Protesten der Mieter diese Erhöhung allerdings wieder zurücknehmen. Die Mieter zahlten daher wieder ihren ursprünglichen Zins, ehe nunmehr ein von Wiener Wohnen vor Gericht gegen die Bewohner erstrittenes Urteil rechtskräftig wurde, wonach sowohl die Zinserhöhung für die nächsten Jahre wie auch die Nachforderung rechtmäßig eingefordert werden dürfen.